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Bezuschussung der Krankenkasse

Die Bezuschussung:

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Dank meiner Qualifikation besteht die Möglichkeit, dass Du eine Bezuschussung durch Deine Krankenkasse erhältst.

In der Regel übernehmen Krankenkassen bis zu 85 % der Kosten für präventive und therapeutische Ernährungsberatung. Die genaue Höhe der Kostenübernahme variiert jedoch und muss daher individuell bei Deiner Krankenkasse erfragt werden. Hier ist ein einfacher Leitfaden und die notwendigen Formulare findest Du im grünen Kasten unten, um alles so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

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  1. Kontakt zur Krankenkasse: Bitte setze Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung, um zu erfahren, wie groß Deine Bezuschussung sein wird. Im besten Fall erhältst Du eine schriftliche Bestätigung zur Bezuschussung. Nutze dazu gerne das Formular „Antrag auf Kostenübernahme“. Kläre bitte ab, ob Du die Rechnungen einzeln oder gesammelt einreichen sollst. Falls Deine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag benötigt, stelle ich Dir diesen gerne aus. Auch eine Teilnahmebescheinigung kann ich Dir im Anschluss übermitteln.
     

  2. Ärztliche Bescheinigung: Bei der ernährungstherapeutischen Leistung nach § 43 SGB V ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zwingend erforderlich. Wenn Du diese noch nicht von Deinem Arzt erhalten hast, kannst Du gerne meine Vorlage dafür verwenden. Lass Dir im besten Fall auch die letzten Blutwerte oder Berichte von Deinem Arzt mitgeben.
     

  3. Einreichen der Unterlagen: Das Original der Ärztlichen Bescheinigung geht an die Krankenkasse, die Kopie bitte an mich.
     

  4. Terminvereinbarung: Nach der Rückmeldung der Krankenkasse können wir den ersten Termin vereinbaren.
     

  5. Rechnungsstellung: Ich erstelle in der ersten Beratungseinheit eine (oder nach Absprache 2) komplette Rechnung. Diese ist innerhalb von 30 Tagen nach Leistungsdatum von Dir zu begleichen. Die Rechnung leitest Du dann entweder einzeln oder gesammelt an Deine Krankenkasse weiter und erhältst dann die vereinbarten Zuschüsse.
     

  6. Wichtiger Hinweis: Wenn ein Termin von Dir nicht abgesagt wird (bis spätestens 24 Stunden vor Beratungstermin), stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 10 € in Rechnung.

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